Schiedsgutachten – außergerichtliche Einigung auf verbindlicher Grundlage
Wenn zwei Parteien einen Konflikt lösen wollen, ohne den Zeit- und Kostenaufwand eines Gerichtsverfahrens in Kauf zu nehmen, ist das Schiedsgutachten der richtige Weg. Anders als beim Privatgutachten beauftragen hier alle Konfliktparteien gemeinsam einen Sachverständigen – und verpflichten sich vorab schriftlich, das Ergebnis als verbindlich anzuerkennen. Das schafft Klarheit, spart Ressourcen und ermöglicht eine Einigung, die in der Regel nicht mehr angreifbar ist.
Schiedsgutachten anfragen:
Schiedsgutachten oder Gerichtsverfahren?
| Schiedsgutachten | Gerichtsverfahren |
|---|---|
| Alle Parteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen | Der Sachverständige wird vom Gericht bestellt |
| Ergebnis ist vorab als verbindlich vereinbart | Ergebnis kann durch Rechtsmittel angefochten werden |
| Schnelle Klärung – ohne Wartezeiten auf Gerichtstermine | Verfahrensdauer oft mehrere Monate bis Jahre |
| Kosten werden zwischen den Parteien geteilt | Kosten richten sich nach Streitwert und Verfahrensverlauf |
| Vertraulich und ohne öffentliche Verhandlung | Verhandlung grundsätzlich öffentlich |
