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Schieds­gutachten – außer­gerichtliche Einigung auf verbindlicher Grundlage

Wenn zwei Parteien einen Konflikt lösen wollen, ohne den Zeit- und Kostenaufwand eines Gerichtsverfahrens in Kauf zu nehmen, ist das Schiedsgutachten der richtige Weg. Anders als beim Privatgutachten beauftragen hier alle Konfliktparteien gemeinsam einen Sachverständigen – und verpflichten sich vorab schriftlich, das Ergebnis als verbindlich anzuerkennen. Das schafft Klarheit, spart Ressourcen und ermöglicht eine Einigung, die in der Regel nicht mehr angreifbar ist.

Schiedsgutachten anfragen:

Schieds­gutachten oder Gerichts­verfahren?

SchiedsgutachtenGerichtsverfahren
Alle Parteien beauftragen gemeinsam einen SachverständigenDer Sachverständige wird vom Gericht bestellt
Ergebnis ist vorab als verbindlich vereinbartErgebnis kann durch Rechtsmittel angefochten werden
Schnelle Klärung – ohne Wartezeiten auf GerichtstermineVerfahrensdauer oft mehrere Monate bis Jahre
Kosten werden zwischen den Parteien geteiltKosten richten sich nach Streitwert und Verfahrensverlauf
Vertraulich und ohne öffentliche VerhandlungVerhandlung grundsätzlich öffentlich
Vergleich: Schiedsgutachten und Gerichtsverfahren im Überblick

Das erste Beratungs­gespräch ist kostenfrei

Auch beim Schiedsgutachten beginnen wir mit einem unverbindlichen Telefongespräch, in dem ich Ihr Anliegen einschätze und Sie über das weitere Vorgehen informiere. Die Kosten des Gutachtens werden in der Regel zwischen den Parteien aufgeteilt, wobei üblicherweise einer der Beteiligten die Zahlung gegenüber dem Sachverständigen selbstschuldnerisch übernimmt. Die Vergütung richtet sich wie beim Privatgutachten nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zuzüglich Fahrtkosten.