Tile Installer Places Floor Tiles in the Bathroom

Privat­gutachten – unabhängige Bewertung im Fliesen-, Platten- & Mosaik­leger­handwerk

Meinungs­verschiedenheiten über die Qualität einer handwerklichen Leistung lassen sich oft schneller und kostengünstiger klären, als gedacht. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich Privatgutachten für Privatpersonen, Unternehmen, Rechtsanwälte und Versicherungen – objektiv, nachvollziehbar und auf Grundlage langjähriger Fachpraxis.

Lassen Sie uns Ihren Fall besprechen:

Was kann Gegenstand eines Privat­gutachtens sein?

Optische Mängel

Unregelmäßige Fugenbreiten, Farb­abweichungen oder Verlegemuster, die nicht der Vereinbarung entsprechen – ich dokumentiere und bewerte, was das Auge sieht, fachlich fundiert und normgerecht.

Technische Mängel

Fehlerhafte Abdichtungen, mangelhafter Wasserablauf in begehbaren Duschen oder Hohllagen unter dem Belag – ich analysiere Ursache, Ausmaß und die voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung.

Erbrachte Leistungen

Wurde tatsächlich das ausgeführt, was beauftragt und abgerechnet wurde? Ich prüfe den realen Leistungsumfang und schaffe eine nachvollziehbare Grundlage für weitere Schritte.

So läuft die Zusammen­arbeit ab

Erstes Gespräch:
Sie schildern mir Ihr Anliegen in einem kostenfreien und unverbindlichen Telefongespräch. Gemeinsam klären wir, ob und in welcher Form ein Gutachten sinnvoll ist.

Angebot & Beauftragung:
Sie erhalten einen transparenten Kostenvoranschlag sowie einen schriftlichen Begutachtungs­vertrag. Erst nach Ihrer Zustimmung beginne ich mit der Arbeit.

Ortstermin & Prüfung:
Ich besichtige das Objekt, dokumentiere die vorgefundene Situation und nehme alle erforderlichen Messungen und Prüfungen vor.

Gutachtenerstellung:
Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, das Mängel, Ursachen und Kosten der Beseitigung klar darlegt – verwertbar gegenüber Handwerkern, Versicherungen und im Streitfall auch vor Gericht.

Das erste Beratungs­gespräch ist kostenfrei

Das telefonische Erstgespräch ist für Sie ohne Kosten und unverbindlich. Danach erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag, bevor ein schriftlicher Begutachtungs­vertrag geschlossen wird. Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zuzüglich Fahrtkosten – angelehnt an das JVEG, das gesetzliche Regelwerk zur Vergütung von Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren, das auch im außergerichtlichen Bereich als anerkannter Orientierungs­rahmen gilt.