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Unsere Baugutachten sorgen für Sicherheit!

Weisen die bei Ihnen verlegten Fliesen einen Mangel auf? Dann sollten Sie sie von einem Experten prüfen lassen. Gerne sucht Sie unser Sachverständiger Thomas Okrusch auf, um ein fundiertes Baugutachten anzufertigen. Brauchen Sie dieses für eine juristische Auseinandersetzung, erhalten Sie bei uns ein Gutachten, dass Sie für diese Zwecke verwenden können. Es zeichnet sich insbesondere dadurch aus:

  • Vergleich Ist- zu Sollzustand
  • objektive Bewertung
  • zur Beweissicherung oder für Klageverfahren
  • Einladung aller beteiligten Parteien (rechtliches Gehör)

Im Zuge des Beweissicherungsverfahrens dokumentiert unser Gutachter den aktuellen Zustand. Dieser wird anschließend mit dem Sollzustand verglichen. Wichtig dabei ist, dass Herr Okrusch stets unabhängig, also nicht parteiisch prüft.

Ihr Gutachter für Gerichtsprozesse

Der Richter veranlasst daraufhin einen Beweisbeschluss, welcher auf eine bestimmte Fragestellung abzielt. Es kommt vor, dass das Verfahren zur Beweissicherung zu keiner Einigung zwischen Auftraggeber und -nehmer führt. In dieser Situation fungiert das Baugutachten als Grundlage für den weiteren Klageweg. Die von uns erstellte Dokumentation und Einschätzung können vor Gericht verwendet werden. Der Richter veranlasst daraufhin einen Beweisbeschluss, welcher auf eine bestimmte Fragestellung abzielt.

Hierbei wird geklärt, ob ein Mangel tatsächlich vorliegt und wer dafür verantwortlich ist. Unser öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger liefert mit seiner Begutachtung einen entscheidenden Beitrag zur Entscheidungsfindung. Benötigen auch Sie ein solches Gutachten? Dann steht Ihnen unser Team in Edewecht gerne zur Verfügung.

Bewährte Baugutachten für Schlichtungen

Sofern Sie den Gang vor Gericht vermeiden möchten, raten wir zu einem Privatgutachten. Bei diesem dokumentieren wir Ihre Beanstandung. Außerdem ermitteln unsere Mitarbeiter den Ist- sowie den Sollzustand. Ein Baugutachten dieser Art eignet sich in erster Linie für eine Schlichtung. Auf diese Weise kann ein Privatgutachten dazu dienen, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Damit unsere schriftliche Einschätzung anerkannt wird, arbeitet unser Sachverständiger und Gutachter stets objektiv und neutral. Ferner zählen zu unseren Kunden neben Privatpersonen ebenso Gewerbebetriebe und Gerichte. Wollen auch Sie von unserem Fachwissen profitieren, rufen Sie jetzt bei unserem Gutachter an!

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