Title: Gerichtsgutachten
Author: RegioHelden
Published: 13. April 2026
Last modified: 28. Mai 2026

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![beautiful terrace, grey floor tile outdoor.](https://www.sachverstaendiger-okrusch.
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# Gerichts­gutachten – fachliche Expertise im Auftrag des Gerichts

Wenn ein Gericht zur **Klärung eines bautechnischen Sachverhalts** im Fliesen-, 
Platten- und Mosaik­leger­handwerk einen Sachverständigen benötigt, kann es mich
mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens beauftragen. Anders als beim Privatgutachten
bin ich in diesem Fall **ausschließlich dem Gericht verpflichtet** – nicht einer
der beteiligten Parteien.

## Verfügbarkeit und Zuständigkeit anfragen:

[ 01516 - 140 654 1](https://www.sachverstaendiger-okrusch.de/gutachten/gerichtsgutachten/+4915161406541?output_format=md)

## So läuft ein Gerichts­gutachten ab

**Beauftragung & Zuständig**­**keits**­**prüfung:Nach Eingang des gerichtlichen 
Auftrags prüfe ich, ob die gestellten Beweisfragen meiner fachlichen Zuständigkeit
als Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaik­leger­handwerk entsprechen.

**Ortstermin:Nach Bestätigung der Zuständigkeit vereinbare ich mit ausreichender
Vorlaufzeit einen Ortstermin, zu dem alle Beteiligten rechtzeitig geladen werden.

**Prüfung & Dokumentation:Ich besichtige das Objekt, prüfe den mutmaßlichen Mangel
und dokumentiere meine Feststellungen sorgfältig. Die Bewertung erfolgt ausschließlich
auf fachlicher Grundlage – objektiv und neutral, entsprechend meines Eides.

**Gutachten**­**erstellung & Zustellung**:
Das schriftlich ausgearbeitete Gutachten
wird dem Gericht fristgerecht zugestellt. Es beantwortet die gerichtlich gestellten
Beweisfragen präzise und nachvollziehbar.

## Neutralität als gesetzliche Pflicht

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich zur **absoluten
Unparteilichkeit** verpflichtet. Das bedeutet konkret:

 * Ich bin ausschließlich dem Gericht gegenüber verantwortlich – nicht dem Kläger,
   nicht dem Beklagten.
 * Meine Feststellungen basieren allein auf fachlichen Kriterien und dem geltenden
   Regelwerk.
 * Persönliche Interessen oder Einflussnahme von außen haben auf mein Gutachten 
   keine Auswirkung.
 * Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist dabei nicht nur Qualitätsmerkmal,
   sondern rechtliche Voraussetzung: Laut Zivil­prozess­ordnung sollen bei Gerichtsverfahren
   vorzugsweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingesetzt werden.

## Vergütung nach gesetzlichem Rahmen

Die Vergütung für Gerichtsgutachten ist gesetzlich geregelt und richtet sich **verbindlich
nach dem JVEG** – dem Justiz­vergütungs- und Entschä­digungs­gesetz. Es legt Stundensätze
und erstattungsfähige Auslagen wie Fahrtkosten fest. Die **Abrechnung erfolgt direkt
über das Gericht.**